Grundsätzlich sind tierärztliche Gebühren, die jeder niedergelassene Tierarzt für seine Leistung erhebt, festgelegt.
Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Festsetzung, die von jedem einsehbar ist.
Jeder Tierarzt ist verpflichtet, sich an die in der GOT (Tierärztliche Gebührenordnung) genannten Höchst- und
Mindestpreise zu halten! In dieser Gebührenordnung sind alle Leistungen einzeln aufgelistet und es werden Preise dafür genannt.
Selbstverständlich rechne ich nach der GOT ab, wobei ich bei fast allen Leistungen den 1,7-fachen Satz berechne. Darüber hinaus schreibt die GOT außerhalb der vereinbarten Sprechstunden, sowie an Wochenenden und Feiertagen eine Notdienstpauschale von 50€ (zzgl. MwST.) und die Mindestabrechnung des 2-fachen Satzes vor.
Gern erläutere ich Ihnen meine Arbeit und meine Abrechnung. Auf Ihren Wunsch erstelle ich Kostenvoranschläge, damit für Sie meine Arbeit transparent bleibt.
Alle tierärztlich erbrachten Leistungen und Medikamente sollten am Tag der Behandlung beglichen werden.
Es besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder der Bezahlung mit EC-Karte. Selbstverständlich erhält jeder Patientenbesitzer eine detaillierte, durchschaubare Quittung.
… und auch wenn tierärztliche Versorgung kostenpflichtig sind, möchte ich Ihnen versichern, dass ich vor allem mit Herz, Hand und Sachverstand für Sie und Ihren Vierbeiner da bin.
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